Liebe Besucherinnen und Besucher,
aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen in der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eine neue Allgemeinverfügung (CoronaAVEinrichtungen) erlassen. Gemäß der Allgemeinverfügung sind Besuche ab dem 01.12.2021 nur noch dann zuzulassen, wenn die Besucher einen Testnachweis (mind. PoC-Test, max. 24 Stunden alt) vorweisen können. Dies ist unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.
Wenn Sie einen Test-Termin benötigen, stehen Ihnen neben den öffentlichen Testangeboten der Kommunen folgende Termine in unserer Einrichtung zur Verfügung:
| Montag: | 10.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag: | 10.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 10.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag: | 10.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag: | 10.00 - 19.00 Uhr |
| Samstag: | 10.00 - 18.00 Uhr |
Sonntag finden keine Testungen statt


